Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Hotelaufnahmeverträge und Nebenleistungen des Hotels, die mit dem Reisenden (Kunde) geschlossen werden.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Aufnahmeantrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, sofern dieser vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Hotel als Gesamtschuldner. Dem Hotel steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstanden und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.
Das Hotel ist berechtigt, den angebotenen Reisepreis einseitig bis zu 5 % des Gesamtreisepreises zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten; Erhöhung des Preises für die Kosten der Energieträger; Erhöhung von Steuern und Abgaben auf vereinbarte Reiseleistungen, oder Touristenabgaben. Im Gegenzug kann der Kunde eine gleichwertige Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich vorgenannte Umstände der Kostenerhöhung zu niedrigeren Kosten für das Hotel führt.
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten (No Show). Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Das Hotel kann jedoch eine angemessene Entschädigung für Rücktrittserklärungen durch den Kunden in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:
a) 2 Tage vor Reisebeginn | 25 % vom Logispreis
b) 1 Tag vor Reisebeginn | 35 % vom Logispreis
c) bei Nichtantritt | 50 % vom Logispreis
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Für die Geltendmachung der Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Hotel maßgeblich.
Sollte der Rücktritt ab 2 Tage vor Reisebeginn schriftlich erklärt werden, welcher in Verbindung von schweren Krankheiten des Kunden oder Angehörigen 1. Grades, Pandemie Reiseeinschränkungen der BRD, oder der EU steht, verzichtet das Hotel auf die Erhebung von Entschädigungspauschalen.
Das Hotel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die es an der Erfüllung des Vertrags hindert; in diesem Fall hat das den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt das Hotel vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn das Hotel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat es unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. Rücktrittserklärungen müssen gegenüber der zu erklärenden Partei schriftlich in Papierform, oder über speicherbare elektronische Medien zugehen.
Die Haftung des Hotels für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichtverletzung herrühren ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkung des Hotels, gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Für dem Hotel vor Hotelaufnahme wertmäßig in geeigneter Form nachgewiesene eingebrachte Sachen durch den Kunden, haftet das Hotel gegenüber dem Kunden höchstens bis zu einem Betrag von 2.500,00 EUR.
Für vor Hotelaufnahme durch den Kunden nachgewiesene Geldmengen, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet das Hotel gegenüber dem Kunden höchstens bis zu einem Betrag von 1.500,00 EUR. Eine Aufbewahrung im durch Passwort gesicherten Zimmersafe gilt hierbei als Verpflichtung des Kunden. Der Kunde muss dem Hotel den entstandenen Schaden nachweisen. Der Kunde verpflichtet sich, Schäden für eingebrachte Sachen bestmöglich zu vermeiden.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz, oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel lediglich bis zu einem Betrag von 2.500,00 EUR.
Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden unter Beachtung des Datenschutzes und mit größter Sorgfalt behandelt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Betreibergesellschaft.
Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz vom Hotel. Sofern ein Vertragspartner keinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, oder des Hotels als Gesamtobjektes zur Durchführung von schriftlich vereinbarten Veranstaltungen wie Galerien, Tagungen, Seminaren, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Die Unter- oder Weitervermietung der zur mietweisen Überlassung vereinbarten Sache bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel angemessene Mahngebühren erheben.
Der Vertragspartner ist verpflichtet die Rechnungsanschrift bei dem Vertragsabschluss anzugeben. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung muss jeweils in Textform erfolgen.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel.
Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, sind von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Vom Kunden mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Neubrandenburg.
Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr der Galerie verbindlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nicht. Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift, von den Bedingungen Kenntnis genommen zu haben.
2. Kaufpreise
Die Kaufpreise sind in Euro angegeben, oder werden in Euro verhandelt. Die Kaufpreise enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer, sowie alle sonstige mit dem Verkauf entfallenden Gebühren und Abgaben.
3. Umsatzsteuererstattung
(3.1) Drittstaaten außerhalb der EU: Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten außerhalb des EU-Binnenmarktes von der Umsatzsteuer befreit. Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstand selbst in das Ausland mit, so hat er Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald er den Ausfuhr- /Abnehmernachweis der Galerie vorlegt.
(3.2) EU-Binnenmarkt: Ist der Käufer ein Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vom Ansässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet, bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit beim Käufer in seinem Staat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt. Der Käufer hat jedoch Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald die USt-ID-Nummer richtig bei der Galerie eingeht. Stellt sich nachträglich die USt-ID-Nummer als falsch heraus, so ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei unbaren Zahlungen (Scheck, Banküberweisung, etc.) trägt der Käufer die Kosten der Scheck- etc. -Einlösung.
5. Herausgabe und Eigentumsvorbehalt
(5.1) Der Käufer kann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur gegen vollständige Bezahlung des Kaufpreises verlangen.
(5.2) Die Übertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Die Galerie ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt. Sofern der Kaufgegenstand dem Käufer, entgegen der in Ziffer 5.1 vorgesehenen Regelung bereits vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen oder Abhandenkommen zu schützen und zu versichern.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer kann gegenüber der Galerie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Verzug
(7.1) Schuldnerverzug: Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist die Galerie berechtigt und auf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem Künstler Namen und Adresse des Käufers zu nennen. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Kaufpreiszahlung beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bzw. acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern der Käufer den Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigte. Die Galerie kann einen weitergehenden Schaden geltend machen. Die Galerie ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Raten sofort fällig zu stellen.
(7.2) Annahmeverzug: Der Käufer kommt in Verzug, wenn er den Kaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oder innerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot der Galerie nicht abholt. Nach Eintritt des Verzuges ist die Galerie berechtigt, den Kaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu versichern und zu lagern (§ 304 BGB).
(7.3) Nachfrist: Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie neben den gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise berechnen, dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der Kaufsache den Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
8. Versendung des Kaufgegenstandes
Eine Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des Käufers und nach vollständigem Geldeingang. Die Auswahl eines zum Transport geeigneten Transporteurs nebst Transportversicherung obliegt dem Käufer. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden.
9. Rücksendungen
Eine Rücksendung an die Galerie erfolgt auf Kosten und Gefahr des Absenders. Bei Rücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung trägt die Galerie die Kosten der Rücksendung (§ 439 Abs. 2 BGB), es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werks und der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen.
10. Haftung
(10.1) Angaben zum Kunstgegenstand: Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc. beinhalten keine Garantie der Galerie. Der Käufer hat vor dem Kauf die Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfalls durch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen Zustand und der Echtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen.
(10.2) Kommissionsgeschäft: Verkauft die Galerie die Ware als Kommissionär, so sind Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Dies gilt auch für Fälschungen, soweit der Galerie die mangelnde Echtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, für den die Galerie gem. der vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an den Käufer ab. Die Galerie kann aber in diesen Fällen nach ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
(10.3) Haftung: Für sämtliche Schäden, die von der Galerie oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Galerie unbegrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Galerie, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgrad ebenfalls unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die von der Galerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn die Galerie, ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Galerie ausgeschlossen.
(10.4) Gewährleistung: Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung dieser Geschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der Kunde, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, kann er zunächst nur Nacherfüllung verlangen, erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.
(10.6) Verjährung: Schadensersatzansprüche, die auf der Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren diese Ansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt, und innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf Fälle des § 309 Nr. 7 BGB (Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und Haftung für grobes Verschulden).
11. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Galerie und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere europäische oder sonstige internationale Regelungen finden keine Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
(12.1) Für die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgebend.
(12.2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Galerie. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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